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§
3
(1) |
Der Kegelclub ist beschlussfähig,
wenn die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist. |
(2) |
Beschlüsse können nur gefasst
werden, wenn schriftlich oder fernmündlich mit Angabe des Beschlussgegenstandes
eingeladen wurde. |
(3) |
Beschlüsse werden mit der
Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst |
(4) |
Satzungsändernde Beschlüsse
benötigen in jedem Fall eine Mehrheit von 2/3 der Stimmen
seiner Mitglieder |
§
4
(1) |
Der Kegelabend findet alle 14
Tage statt. |
(2) |
Jeder Kegler hat eine
Grundgebühr zu zahlen. Jedes verlorene Spiel, einwandfreier
Asphalt oder Bande werden wie ein verlorenes Spiel angerechnet. |
(3) |
Fehlgeld
wird geschuldet unabhängig vom Grund des Fernbleibens. Über
die Höhe des Fehlgeldes wird mit 2/3 Mehrheit entschieden. Auf Beschluss
kann das Fehlgeld aus wichtigem Grund für einzelne Spieler
ermäßigt werden. |
(4) |
Gastkegler haben dieselbe
finanzielle Verpflichtung wie jedes Mitglied. |
§
5
(1) |
Jedes Jahr hat ein Ausflug
stattzufinden. Die Ausflüge werden von der Kasse finanziert,
soweit Deckung vorhanden. |
(2) |
Für den Fall, daß ein
Mitglied am Ausflug nicht teilnimmt, erhält es 50% seines
Anteils am Ausflugsgeld. |
§
6
(1) |
Jedes Mitglied kann seine
Mitgliedschaft schriftlich gegenüber dem Kassierer kündigen.
Er hat Anspruch auf die Hälfte seines Anteils an der Kasse
zum Zeitpunkt der Kündigung. |
(2) |
Durch einseitige Erklärung
kann jedes Mitglied Passives Mitglied werden. Diese Erklärung
hat für mindestens 1 Jahr (1.1. bis 31.12.) Gültigkeit. Der
Jahresbeitrag beträgt hierfür DM 60.-. Der Anspruch auf
anteilige Auszahlung der Kegelkasse entfällt. (Änderung vom
22.10.90) |
§
7
(1) |
Zur
Auflösung des Kegelclubs ist der schriftliche Antrag von
mindestens 2/3 der Mitglieder erforderlich. Dieser Antrag ist
dem Präsidenten gegenüber auszusprechen. Dieser hat
innerhalb von 2 Monaten die Auflösungsversammlung
einzuberufen. Das Vermögen wird dann auf die Mitglieder
verteilt. |
Diese
geänderte Satzung wurde am 27.05.90 beschlossen. Dort waren
anwesend: Norbert Binder, Jürgen Bodemer, Werner Dorner,
Wilfried Mattmüller, Hermann Karpf, Bernhard Rawer, Alfred
Ringwald, Karl Steiner. Stimmübertragungen lagen vor von
Werner Maurer an Alfred Ringwald, von Erwin Barleon und Franz
Metzger an Norbert Binder. |
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Wichtige
Beschlüsse des Clubs:
Wann
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Was |
07.11.89
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Der Vergnügungslustigen wegen
wird der Kegeltermin von Dienstag auf Freitag verlegt. |
11.05.01
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Ab
1.1.2002 (Euroumstellung) beträgt das Fehlgeld 10 Euro,
Grundgebühr 4 Euro, Fähnchen 0,30 Euro |
Seite
erstellt von Bernhard Rawer.
Mail an ihn: bernhard@rawer.de
Letzte Änderung am 12.12.2002
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